Du hast bereits eine Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistent*in (SPA) erfolgreich abgeschlossen? Dann bist du hier genau richtig. Hier findest du alles was du wissen musst zur verkürzten Ausbildung.
Auch hier hast du in der Regel Anspruch auf AFBG.
Die Anmeldefrist endet am 28. Februar!
Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Bachelor Professional
Zugleich wird die Hochschulzugangsberechtigung erworben!